[Aktive Innenstadt] Gute Schule 2020 und Hartz IV

Berthold Bronisz b.bronisz at berthold-bronisz.de
Thu May 31 07:11:58 CEST 2018


Guten Morgen zusammen,

wie ich bereits schon angekündigt hatte, werde ich die kommende und
nachfolgend Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen wieder mit machen
und habe natürlich auch schon einen Ersetzungsantrag gestellt.

Auf der Tagesordnung der BV steht u.a. auch eine Beschlussvorlage zur
"Guten Schule 2020", in deren Begründung die Verwaltung mitteilt, dass
sie für die Arbeiten auch sog. "Beschäftigungsträger" beauftragen will.
Ich habe die Beschlussvorlage mit einem Änderungsantrag,
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=664911&type=do&,
der vorsieht, dass keine sog. "Arbeiten mit Mehraufwandsentschädigung",
sprich: 1-Euro-Jobs etc., ergänzt und noch am selben Tag, also vor der
Sitzung, eine Stellungnahme der Verwaltung erhalten. Die Stellungnahme
der Verwaltung kam per Mail, da sie bis zur Sitzung wohl nicht mehr auf
die TO gekommen wäre.

In der Stellungnahme heißt es: "Dass die Maßnahmen ohne Teilnehmer
„Arbeitsgelegenheiten“ des Jobcenters ausgeführt werden, findet in der
Erläuterung zum Beschluss keine Erwähnung, da dies bereits im Vorfeld
durch das Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Köln mit dem
Arbeitskreis „Zusätzlichkeit“ des Jobcenters Köln abgeklärt und
ausgeschlossen wurde."

Es werden also keine nicht sozialversicherungspflichtigen Jobs ausgeführt.

Ich gehe davon aus, dass die Stellungnahme bzw. der Arbeitskreis
"Zusätzlichkeit" eher eine Reaktion auf meinem Antrag zum gleichen Thema
im letzten Jahr war. Da hatte ich eine Antrag gestellt, den die BV in
einen "Prüfauftrag" umgewandelt hatte. Und da wird man in der Verwaltung
wohl festgestellt haben, dass man gegen das Kriterium "Zusätzlichkeit"
verstoßen würde, wenn man sog. "Arbeitsgelegenheiten" anwenden würde.
Siehe auch
http://www.berthold-bronisz.de/gute-schule-und-hartz-iv-stadt-koeln-beharrt-auf-1-euro-jobber/
Offenbar hat man "vergessen" rechtzeitig eine Stellungnahme an die BV zu
schicken.

Meine Argumentation damals war, dass diese Arbeiten gegen §16d, SGBII
und §79 SchulgesetzNRW verstoßen würden.

Es ist also ein Erfolg aller Linken in den BVen die diese Argumentation
angeführt haben. Nur wollte man das seitens der Verwaltung jetzt nicht
unbedingt an die große Glocke hängen. Könnte ja peinlich sein ...

Jetzt wünsche ich allen noch einen schönen Feiertag. Bis denne dann. ;)

Beste Grüße

Bert

-- 
Berthold Bronisz
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