[Aktive Innenstadt] Gute Schule 2020 und Hartz IV
Berthold Bronisz
b.bronisz at berthold-bronisz.de
Sun Jun 3 09:35:18 CEST 2018
Liebe Gunda,
gerne. ;)
Interessant ist, dass man meinen Ergänzungsantrag vom 20. März 2017, TOP
9.2.2.1, in der TO nicht mehr findet. Man findet auch nicht mehr den
Prüfauftrag. Wenn man den Antrag finden will, muss man tatsächlich die
Antragsnummer in die Suche eingeben. Dann findet man den Antrag. Finde
ich schon ein bisschen merkwürdig. Ob der Verwaltung das zu peinlich ist?
Ich habe es jedenfalls mit Links auf Facebook gepostet, so dass man
nicht lange suchen muss.
Beste Grüße
Bert
Berthold Bronisz
Höninger Weg 180
50969 Köln
Tel: 0221 368 63 10
Fax: 0221 82 82 35 08
Mobil: 0163 634 00 24
Web: www.berthold-bronisz.de
Am 03.06.2018 um 08:56 schrieb Gunda Wienke:
> Lieber Berthold,
>
> Sehr gut! Ein echter Erfolg. Würde ich gerne der Stadtschulpflegdchaft
> weiterleiten, damit die es an den Schulen Köln weit publik machen.
> Kann ja nur hoffen, dass die Praxis jetzt verwaltungsweit gilt.
>
> Bestens
> Gunda
>
> Berthold Bronisz <b.bronisz at berthold-bronisz.de
> <mailto:b.bronisz at berthold-bronisz.de>> schrieb am Sa., 2. Juni 2018, 17:46:
>
> Tach,
>
> das Wichtigste habe ich glatt vergessen. In der Mitteilung (Mail) heißt
> es auch: "Zur Durchführung auch dieser begleitenden Arbeiten auf den
> Kölner Schulhöfen sind ca. 30 neue sozialversicherungspflichtige
> Arbeitsverhältnisse begründet worden."
>
> Das bedeutet, es gibt dort keine "Arbeitsgelegenheiten", sondern 30 (!)
> sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Darüber habe ich die
> Presse bereits natürlich informiert und ich denke, dass man darüber auch
> berichten wird. Beharrlichkeit zahlt sich eben aus.
>
> Beste Grüße
>
> Bert
>
> Berthold Bronisz
> Höninger Weg 180
> 50969 Köln
> Tel: 0221 368 63 10
> Fax: 0221 82 82 35 08
> Mobil: 0163 634 00 24
> Web: www.berthold-bronisz.de <http://www.berthold-bronisz.de>
>
> Am 31.05.2018 um 07:11 schrieb Berthold Bronisz:
> > Guten Morgen zusammen,
> >
> > wie ich bereits schon angekündigt hatte, werde ich die kommende und
> > nachfolgend Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen wieder mit
> machen
> > und habe natürlich auch schon einen Ersetzungsantrag gestellt.
> >
> > Auf der Tagesordnung der BV steht u.a. auch eine Beschlussvorlage zur
> > "Guten Schule 2020", in deren Begründung die Verwaltung mitteilt, dass
> > sie für die Arbeiten auch sog. "Beschäftigungsträger" beauftragen
> will.
> > Ich habe die Beschlussvorlage mit einem Änderungsantrag,
> > https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=664911&type=do&,
> > der vorsieht, dass keine sog. "Arbeiten mit
> Mehraufwandsentschädigung",
> > sprich: 1-Euro-Jobs etc., ergänzt und noch am selben Tag, also vor der
> > Sitzung, eine Stellungnahme der Verwaltung erhalten. Die Stellungnahme
> > der Verwaltung kam per Mail, da sie bis zur Sitzung wohl nicht
> mehr auf
> > die TO gekommen wäre.
> >
> > In der Stellungnahme heißt es: "Dass die Maßnahmen ohne Teilnehmer
> > „Arbeitsgelegenheiten“ des Jobcenters ausgeführt werden, findet in der
> > Erläuterung zum Beschluss keine Erwähnung, da dies bereits im Vorfeld
> > durch das Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Köln mit dem
> > Arbeitskreis „Zusätzlichkeit“ des Jobcenters Köln abgeklärt und
> > ausgeschlossen wurde."
> >
> > Es werden also keine nicht sozialversicherungspflichtigen Jobs
> ausgeführt.
> >
> > Ich gehe davon aus, dass die Stellungnahme bzw. der Arbeitskreis
> > "Zusätzlichkeit" eher eine Reaktion auf meinem Antrag zum gleichen
> Thema
> > im letzten Jahr war. Da hatte ich eine Antrag gestellt, den die BV in
> > einen "Prüfauftrag" umgewandelt hatte. Und da wird man in der
> Verwaltung
> > wohl festgestellt haben, dass man gegen das Kriterium "Zusätzlichkeit"
> > verstoßen würde, wenn man sog. "Arbeitsgelegenheiten" anwenden würde.
> > Siehe auch
> >
> http://www.berthold-bronisz.de/gute-schule-und-hartz-iv-stadt-koeln-beharrt-auf-1-euro-jobber/
> > Offenbar hat man "vergessen" rechtzeitig eine Stellungnahme an die
> BV zu
> > schicken.
> >
> > Meine Argumentation damals war, dass diese Arbeiten gegen §16d, SGBII
> > und §79 SchulgesetzNRW verstoßen würden.
> >
> > Es ist also ein Erfolg aller Linken in den BVen die diese
> Argumentation
> > angeführt haben. Nur wollte man das seitens der Verwaltung jetzt nicht
> > unbedingt an die große Glocke hängen. Könnte ja peinlich sein ...
> >
> > Jetzt wünsche ich allen noch einen schönen Feiertag. Bis denne dann.
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