[Aktive Innenstadt] Gute Schule 2020 und Hartz IV
Berthold Bronisz
b.bronisz at berthold-bronisz.de
Sat Jun 2 17:46:48 CEST 2018
Tach,
das Wichtigste habe ich glatt vergessen. In der Mitteilung (Mail) heißt
es auch: "Zur Durchführung auch dieser begleitenden Arbeiten auf den
Kölner Schulhöfen sind ca. 30 neue sozialversicherungspflichtige
Arbeitsverhältnisse begründet worden."
Das bedeutet, es gibt dort keine "Arbeitsgelegenheiten", sondern 30 (!)
sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Darüber habe ich die
Presse bereits natürlich informiert und ich denke, dass man darüber auch
berichten wird. Beharrlichkeit zahlt sich eben aus.
Beste Grüße
Bert
Berthold Bronisz
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Am 31.05.2018 um 07:11 schrieb Berthold Bronisz:
> Guten Morgen zusammen,
>
> wie ich bereits schon angekündigt hatte, werde ich die kommende und
> nachfolgend Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen wieder mit machen
> und habe natürlich auch schon einen Ersetzungsantrag gestellt.
>
> Auf der Tagesordnung der BV steht u.a. auch eine Beschlussvorlage zur
> "Guten Schule 2020", in deren Begründung die Verwaltung mitteilt, dass
> sie für die Arbeiten auch sog. "Beschäftigungsträger" beauftragen will.
> Ich habe die Beschlussvorlage mit einem Änderungsantrag,
> https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=664911&type=do&,
> der vorsieht, dass keine sog. "Arbeiten mit Mehraufwandsentschädigung",
> sprich: 1-Euro-Jobs etc., ergänzt und noch am selben Tag, also vor der
> Sitzung, eine Stellungnahme der Verwaltung erhalten. Die Stellungnahme
> der Verwaltung kam per Mail, da sie bis zur Sitzung wohl nicht mehr auf
> die TO gekommen wäre.
>
> In der Stellungnahme heißt es: "Dass die Maßnahmen ohne Teilnehmer
> „Arbeitsgelegenheiten“ des Jobcenters ausgeführt werden, findet in der
> Erläuterung zum Beschluss keine Erwähnung, da dies bereits im Vorfeld
> durch das Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Köln mit dem
> Arbeitskreis „Zusätzlichkeit“ des Jobcenters Köln abgeklärt und
> ausgeschlossen wurde."
>
> Es werden also keine nicht sozialversicherungspflichtigen Jobs ausgeführt.
>
> Ich gehe davon aus, dass die Stellungnahme bzw. der Arbeitskreis
> "Zusätzlichkeit" eher eine Reaktion auf meinem Antrag zum gleichen Thema
> im letzten Jahr war. Da hatte ich eine Antrag gestellt, den die BV in
> einen "Prüfauftrag" umgewandelt hatte. Und da wird man in der Verwaltung
> wohl festgestellt haben, dass man gegen das Kriterium "Zusätzlichkeit"
> verstoßen würde, wenn man sog. "Arbeitsgelegenheiten" anwenden würde.
> Siehe auch
> http://www.berthold-bronisz.de/gute-schule-und-hartz-iv-stadt-koeln-beharrt-auf-1-euro-jobber/
> Offenbar hat man "vergessen" rechtzeitig eine Stellungnahme an die BV zu
> schicken.
>
> Meine Argumentation damals war, dass diese Arbeiten gegen §16d, SGBII
> und §79 SchulgesetzNRW verstoßen würden.
>
> Es ist also ein Erfolg aller Linken in den BVen die diese Argumentation
> angeführt haben. Nur wollte man das seitens der Verwaltung jetzt nicht
> unbedingt an die große Glocke hängen. Könnte ja peinlich sein ...
>
> Jetzt wünsche ich allen noch einen schönen Feiertag. Bis denne dann.
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